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Die Familie zu Wied ist eine der ältesten Adelsfamilien Deutschlands.
Erste urkundliche Erwähnung eines Mitglied der Edelfreien Wied liegt um 1100 Anno Domini.
Wohl ursprünglich linksrheinisch beheimatet, siedelten sie sich alsbald im Westerwald an, wo sie auch heute noch zu Hause sind.
Einige Male wäre die Familie fast ausgestorben, wenn sich nicht rettende Verbindungen zum Haus Runkel und Haus Isenburg ergeben hätten.
Zunächst eine gräfliche Familie, wurde Johann Friedrich Alexander Graf zu Wied-Neuwied am 29. 5. 1784 der Erbtitel Fürst verliehen. Nur die erstgeborenen Nachkommen sind berechtigt diesen Titel zu führen (derzeit Carl). Alle anderen Mitglieder des Hauses tragen den Titel Prinz bzw. Prinzessin, wobei die offizielle Anrede Durchlaucht ist.
Nach dem Wiener Kongreß verlor das Haus seine Souveränität und zählt deshalb heute zu den Standesherren.
Siehe hierzu auch den Auszug aus dem Genealogischen Handbuch des Adels kurz Gotha genannt, Die Grafen von Wied, sowie Die Herrschaft Wied.
Die Familie zu Wied hat einige berühmte und einflußreiche Vertreter hervorgebracht. Zu diesen zählen unter anderem:
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Wenn sie weitergehende Fragen zur Familiengeschichte haben, so können Sie sich auch an das Fürstlich Wiedische Archiv in Neuwied wenden.
Anschrift:
Fürstlich Wiedisches Archiv Neuwied
56564 Schloß Neuwied
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag nach Voranmeldung
Telefon: 0 26 31 / 2 20 41 |

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